Leistungen / Honorar
![]() |
Honorarvereinbarung für verhaltenstherapeutische Behandlungen Meine Beratungs- und Behandlungsdienstleistungen gliedern sich in drei mögliche Bereiche: die Erstbehandlung vor Ort, die Folgebehandlung vor Ort und die telefonische Folgeberatung. Die Erstbehandlung während einer Verhaltenstherapie umfasst eine ausführliche Fallaufnahme vor Ort, eingehende Beratung, auch über begleitende Maßnahmen, die Ausarbeitung eines individuellen Therapieplans (Hund) und die Repertorisierung (Mittelfindung) einer evtl. homöopathischen Unterstützung oder Bachblüten. |
Die Folgebehandlung umfasst
bei Hunden: je nach Bedarf, praktisches Verhaltenstraining mit dem Tierhalter. Hier hat sich ein gezieltes Einzeltraining in gewohnter Umgebung bewährt um konzentriert auf bestehende Probleme eingehen zu können.
bei Katzen: mindestens ein Folgebesuch, um noch bestehende Probleme zu klären oder Unsicherheiten auszuschließen
Die telefonische Folgeberatung umfasst die Vertiefung der vor Ort besprochenen Therapieansätze und die Besprechnung der Therapiefortschritte.
Diese Dienstleitungen erlaube ich mir, nach folgenden Honorarsätzen abzurechnen:
| Erstbehandlung | 75,00 Euro pauschal |
| Folgebehandlung | 39,00 Euro pauschal |
| telefonische Folgeberatung |
Kurzberatung kostenlos, ab 15 Min./10,00 Euro |
Kurze Erstberatungen sind kostenlos!
Wichtig: Eine seriöse Behandlung ist nur über ein persönliches Kennelernen des Tieres und seines Umfeldes möglich. Zudem sind sog. Fernbehandlungen gesetzlich untersagt. Daher führe ich keine Fernbehandlungen durch!
|
Fahrtkosten
Anfahrten innerhalb des Stadtgebietes Regensburg und nähere Umgebung sind kostenfrei. Fahrtkosten außerhalb Regensburgs werden, nach Zeitaufwand berechnet. Ermäßigungen: Sie erhalten 10 % Ermäßigung auf alle Leistungen: - wenn Sie ein Tier aus dem Tierheim oder einer Tierschutzinitiative haben (Nachweis ) - wenn Sie Mitglied im Tierschutzverein/Tierschutzbund oder vergleichbaren Initiativen sind (Nachweis) - wenn Ihr Hund zu den diskriminierten Hunderassen (Hundeverordnung, sog. Kategoriehunde, Listenhunde) gehört |
![]() |
Hier finden Sie eine Auflistung der Hunderassen bzw., in welchen Bundesländern sie als Listenhunde gelten.Bayern ist fragwürdiger Spitzenreiter dieser Rasseliste mit 19 aufgeführten Rassen.Die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben keine Rasselisten.
Als einziges Bundesland hat Thüringen von Anfang an die Auffassung vertreten, die Gefährlichkeit eines Hundes sei nicht an seiner Rasse festzumachen und stellt auf situationsbedingte Maßnahmen ab.
Für jeden Hundehalter interessant: Inhalt eines Wesenstests (auch für den bravsten Hund: Stress pur!)






