Nur im Bundesland Bayern gibt es den Ausdruck "Kampfhundeverordnung", und, nur in Bayern gehört dazu der Bandog (Kettenhund), der eigentlich keiner Rasse zuzuordnen ist!
Bayerische " Kampfhunde - Verordnung "
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr.21/2002 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Vom 04. September 2002
Auf Grund von Art.37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-1), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVBl. S.140), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung: §1
Ein Urlaub mit Pitt Bull, Tosa Inu, Staffordshire, Mastino oder auch Dogo Argentino ist in den nordeuropäischen Ländern schlicht unmöglich. Vielfach gilt ein generelles Einfuhrverbot für Rassen dieser Art oder Kreuzungen daraus. Dänemark, Schweden und Norwegen gehören zu diesen Ländern. In Finnland besteht kein Einfuhrverbot aber Leinenzwang. Ganz extrem ist unser Nachbarland Holland:
Hierfinden Sie eine Auflistung der Hunderassen bzw., in welchen Bundesländern sie als Listenhunde gelten. Bayern ist fragwürdiger Spitzenreiter dieser Rasseliste mit 19 aufgeführten Rassen. Die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben keine Rasselisten.
Als einziges Bundesland hat Thüringen von Anfang an die Auffassung vertreten, die Gefährlichkeit eines Hundes sei nicht an seiner Rasse festzumachen und stellte auf situationsbedingte Maßnahmen ab. Inzwischen hat auch Thüringen eine Rasseliste und verschärft Auflagen für Listenhunde.