Nur im Bundesland Bayern gibt es den Ausdruck "Kampfhundeverordnung", und, nur in Bayern gehört dazu der Bandog (Kettenhund), der eigentlich keiner Rasse zuzuordnen ist!
Bayerische " Kampfhunde - Verordnung "
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr.21/2002 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Vom 04. September 2002
Auf Grund von Art.37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-1), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVBl. S.140), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung: §1
Nachtrag 06.10.2011: Danke an alle, die die Petition unterstützt haben, wir haben nicht ganz 50.000 Unterschriften geschafft, jetzt heißt es abwarten - und hoffen!
Wir machen vom 01.09. - 14.09.2011 mit bei der tollen Aktion und wollen damit unseren Beitrag für ein gewaltfreies Hundetraining leisten: Im Tausch gegen Ihr Stachelhalsband erhalten Sie eine Stunde verhaltenstherapeutische Beratung!
Die Idee dazu stammt von der Hundeschule Holledau und wurde mittlerweile im ganzen Bundesgebiet
Jetzt ist eine gute Zeit, das Immunsystem unserer Pfötchen zu stärken.
Geben Sie etwas Pflanzenöl, wie Distel- oder Weizenkeimöl, über das Futter. Dies eignet sich als wertvolle Energiequelle und fördert zugleich den Stoffwechsel.
Für eine gesunde Darmflora sorgen Joghurt oder Frischkäse in kleinen Mengen.( ca. 1 Esslöffel bzw. 1 Teelöffel für kleine Hunde und Katzen täglich )