Nur im Bundesland Bayern gibt es den Ausdruck "Kampfhundeverordnung", und, nur in Bayern gehört dazu der Bandog (Kettenhund), der eigentlich keiner Rasse zuzuordnen ist!
Bayerische " Kampfhunde - Verordnung "
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr.21/2002 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Vom 04. September 2002
Auf Grund von Art.37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-1), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVBl. S.140), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung: §1
Dänemark hat sein Gesetz bzgl. Kategorie-Hunde ab 01.07.2010 verschärft: Verboten ist demnach die Haltung, Zucht und Einfuhr der folgenden Hunderassen, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden: Amerikanische Bulldogge, Pitbull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Boerboel, Fila Brasileiro, Kangal, Ovtcharka (Zentralasiatischer, Kaukasischer , Südrussischer), Tornjak und Sarplaninac und für Kreuzungen der genannten Hunderassen. Hintergrund des Verbots ist, dass sie vom dänischen Gesetzgeber als gefährlich eingestuft werden. Dies ist auch für Touristen gültig. Bei einer Durchreise dürfen diese Hunde nicht aus dem Auto!
Hierfinden Sie eine Auflistung der Hunderassen bzw., in welchen Bundesländern sie als Listenhunde gelten. Bayern ist fragwürdiger Spitzenreiter dieser Rasseliste mit 19 aufgeführten Rassen. Die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben keine Rasselisten.
Als einziges Bundesland hat Thüringen von Anfang an die Auffassung vertreten, die Gefährlichkeit eines Hundes sei nicht an seiner Rasse festzumachen und stellte auf situationsbedingte Maßnahmen ab. Inzwischen hat auch Thüringen eine Rasseliste und verschärft Auflagen für Listenhunde.